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  • AutorenbildVera Zischke

VG Wort für Autoren: So funktioniert es

Aktualisiert: 7. Apr.

Zum Jahresende werden manche Schreibende ganz hektisch: Denn wer bis zum 31.12. einen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort abschließt, erhält noch die Vergütung für das zurückliegende Kalenderjahr. VG Wort? Moment, da war doch was… oder kennst du diese zusätzliche Einnahmequellen für Schreibende etwa noch nicht? Dann ist das dein Text.


(Foto: Wix)


Was die Gema für Musikschaffende ist, ist die Verwertungsgesellschaft Wort für Schreibende. Immer wenn dein Text zweitverwertet oder vervielfältigt wird fallen dafür Tantiemen an. Diese nimmt die VG Wort etwa von Bibliotheken, Online-Portalen oder auch Herstellern von Kopiergeräten ein und verteilt sie an alle Urheber, darunter auch an dich. Allerdings musst du dafür einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben. Diese Tantiemen stehen dir auch dann zu, wenn du bloggst, als (freie) Journalist:in arbeitest oder auf andere Art kreativ schreibst. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Nun ja, natürlich gibt es einen Haken und der heißt Bürokratie.


Es ist nicht ganz einfach, bei der VG Wort durchzusteigen, deshalb ist es etwas, was Schreibende gern vor sich herschieben. Ich kann nur sagen: Sei schlau, schließe einen Wahrnehmungsvertrag ab! Ich erziele damit als Journalistin jährlich eine dreistellige Summe, die ich an die Seite lege. Extrageld, das ich zum Beispiel in Buchmarketing stecken kann.


Und so funktioniert’s: Immer wenn dein Buch, eBook, Hörbuch etc. genutzt wird, ohne klassisch über die Ladentheke zu gehen, steht dir dafür anteilig Geld zu.


Gemeint ist damit zum Beispiel:


  • wenn es in einer Bücherei ausgeliehen wird

  • als Hörbuch abgespielt wird

  • öffentlich vorgetragen wird

  • an öffentlichen Orten wie Hotels ausliegt

  • in Blindenschrift übertragen wird

  • in Ausschnitten im Radio verlesen wird


Und wenn du jetzt denkst: Ach komm schon, wer leiht mein sehr spezielles Genre-Buch denn bitteschön in der Stadtbibliothek aus? Wart’s ab, das Schöne an der WG Wort sind pauschal- und Sockelbeträge, die unabhängig davon ausgezahlt werden, wie massenwirksam du bist.


Die VG Wort ist übrigens ein Verein und verfolgt keine eigene Gewinnabsicht. Aktuell sind 240.000 Autor:innen Mitglied.


Klingt gut? In den folgenden Abschnitten geht’s ein bisschen tiefen in die Materie. Das sind die Themen dieses Textes:

  • Der Wahrnehmungsvertrag - was ist das?

  • Wie melde ich meine Werke an?

  • Wann gibt’s Geld und wie viel?

  • Bloggen und die VG Wort




Der Wahrnehmungsvertrag: Was ist das?


Um Ausschüttungen von der VG Wort zu bekommen, musst du als Autor:in einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Damit beauftragst du die VG deine Vergütungsansprüche geltend zu machen, zum Beispiel gegenüber Bibliotheken. Außerdem wirst du dann an Ausschüttungen beteiligt, die dir zustehen, ohne dass du etwas dafür getan hast. So müssen alle Hersteller von Kopiergeräten, PCs, Tablets etc. Abgaben an die VG Wort zahlen, weil mit ihren Geräten grundsätzlich Texte vervielfältigt werden können. Von den Einnahmen profitierst auch du.


Nach Vertragsabschluss bekommst du eine Karteinummer, die du gut abheftest, und Zugangsdaten zum Online-Portal. Dort wird dein Profil angelegt, unter dem alle Werke zugeordnet werden, die bislang unter deinem Namen erschienen sind. Gib im Wahrnehmungsvertrag unbedingt alle deine Pseudonyme an. Neue Pseudonyme kannst du nachmelden.


Jetzt kommt der spannende Schritt - du meldest deine Werke. Gern auch eBooks und Texte, die du fürs Internet geschrieben hast. Dazu mehr im nächsten Absatz.


Wie melde ich meine Werke an?


Der Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort ist unterschrieben. Wie geht es nun weiter? Du musst der VG Wort melden, für welche Texte/Werke sie dein Urheberrecht vertreten sollen. Gedruckte Bücher meldest du über das Online-Portal T.O.M. und zwar im Bereich Bibliothekstantieme. Unter „Titelanzeige“ kannst du neue Printtitel melden.


E-books und Web-Texte dagegen meldest du im Metis-Bereich. Klingt kompliziert? Ich sagte ja schon im ersten Teil: Der Haken bei der VG Wort ist, dass sie es einem nicht gerade leicht macht, das System zu verstehen. Aber wir wissen ja, wie das mit dem geschenkten Gaul ist …


Kleiner Hinweis zum Zeitraum: Die Meldung muss bis zum 31. Januar des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres folgen. Heißt, wenn dein Buch am 23. August dieses Jahres erschienen ist, ist Ende Januar dein Stichtag. Es können maximal zwei Vorjahre nachgemeldet werden, aber nur wenn im Jahr der Veröffentlichung bereits ein Wahrnehmungsvertrag bestand.


Wichtig ist also, dass du all deine Werke rechtzeitig meldest. Ja, ich weiß, das ist nicht der sexy Teil dieser Angelegenheit. Aber du wirst dich da durchfuchsen. Warum? Das erfährst du im nächsten Teil, denn da geht es um das liebe Geld.


Wann gibt’s Geld und wie viel?


Wie viel verdiene ich denn jetzt bei der VG Wort? Das ist ganz schön kompliziert. Nehmen wir mal das Beispiel Bibliotheksausleihe. Man könnte meinen, dass du jedes Mal einen kleinen Betrag gutgeschrieben bekommst, wenn eines deiner Werke in der Stadtbibliothek ausgeliehen wird. Aber nein, es läuft anders.


Die VG Wort nimmt zunächst die gesamte Summe, die von den Bibliotheken eingenommen wurde. 20% davon werden zu gleichen Anteilen an alle Wahrnehmungsberechtigten verteilt. Einzige Voraussetzung: Dein Buch muss mindestens ein Mal ausgeliehen worden sein. Schon sitzt du in einem Ausschüttungstopf mit den Rowlings und Fitzeks dieser Welt.


Die übrigen 80% werden entsprechend der Häufigkeit der konkret festgestellten Ausleihen verteilt. Zusätzlich bekommst du einen Pauschalbetrag für den Fall, dass Passagen aus deinem Buch kopiert wurden (nein, keine Raubkopie, mit einem handelsüblichen Kopierer).


Du siehst also, es kann sich tatsächlich lohnen, auch als unbekannte Autor:in seine Bücher in Bibliotheken zu platzieren. Kleiner Wermutstropfen: Die Bibliothekstantiemen werden nur alle drei Jahre ausgeschüttet.


Du willst trotzdem nicht in die Bibliothek? Dann gibt’s noch eine gute Nachricht in den VG Wort Statuten: Wer nicht in Bibliotheken vertreten ist, kann alle drei Jahre einen Pauschalbetrag aus einer Sonderausschüttung erhalten. Das gilt auch für Autor:innen, die in Anthologien veröffentlichen.


Verlage verdienen übrigens nicht an der Ausschüttung mit. Es sei denn, du als Autor:in räumst den Verlagen diese Möglichkeit im Verlagsvertrag ein. Einzige Ausnahme: Bei Lesungen im Rundfunk oder TV und bei „öffentlichen Wiedergaben“ in Hotels und Gaststätten bekommen auch Verlage regulär eine Vergütung.


Die Zahlungen der VG Wort sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.


Bloggen und die VG Wort


Blogger oder auch Autor:innen von Internet-Texten allgemein können sich ebenfalls Tantiemen ausschütten lassen, sogar wenn ihre Texte hinter einer Paywall liegen.


Für Blog-Artikel gilt: Sie müssen mindestens 1800 Zeichen lang sein (ausgenommen Lyrik) und pro Jahr mindestens 1500 Mal aufgerufen worden sein. Bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen reichen bereits 750 Aufrufe.


Voraussetzung ist, dass du die Zählpixel der VG Wort auf der entsprechenden Webseite implementierst. Zum Teil gibt es dafür Plug Ins. Die Texte müssen zudem bis zum 1. Juli gemeldet worden sein. Und jetzt kommt’s: Auch hier gibt es wieder eine Sonderausschüttung für alle, die keine Zählpixel einsetzen können. Du weißt es schon: Reinfuchsen ist mal wieder gefragt.


Aber es lohnt sich. Die Blogger, die im Netz von ihren Erfahrungen berichten, erzielen zwischen 20 und 45 Euro pro Text und Jahr. Da kommt schon mal ein zusätzlicher Urlaub zusammen oder eben ein Lektorat für dein nächstes Buch.


Der Verteilungsplan der VG Wort kann hier aufgerufen werden.


Eine enorm ausführliche VG Wort Anleitung für Autor:innen gibt es hier bei Petra Schier.


Mehr praktische Tipps für Autor:innen gibt es hier:

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